19 Gedränge

Unter 19

6 [Replacement]

19.6 Wenn eine Mannschaft, aus welchem Grund auch immer, auf weniger als 15 Spieler reduziert wird, kann die Anzahl der Spieler im Gedränge gleichmäßig reduziert werden. Falls eine Mannschaft erlaubterweise die Anzahl der Spieler im Gedränge reduziert muss die andere Mannschaft nicht dasselbe tun. Allerdings darf eine Mannschaft nicht weniger als fünf Spieler im Gedränge haben.

Ersetzt durch:

19.6 Alle Fünf Spieler in der 1.- und 2.-Reihe müssen ausreichend ausgebildet sein für diese Positionen. Wenn eine Mannschaft keine ausreichend ausgebildeten Spieler aufstellen kann, aus welchen Gründen auch immer, muss der Schiedsrichter unumkämpfte Gedränge anordnen. Unumkämpfte Gedränge, die aufgrund eines Platzverweises, einer Zeitstrafe oder einer Verletzung gespielt werden, müssen mit acht Spielern je Mannschaft gespielt werden.

a. Bei einem Acht Mann Gedränge, muss die Aufstellung 3-4-1 sein, mit einem einzigen Spieler (normalerweise die Nummer 8) der auf den beiden 2.-Reihe-Spieler schiebt. Die 2.-Reihe-Spieler müssen mit ihrem Kopf an beiden Seiten des Haklers gebunden sein.

b. Wenn eine Mannschaft, aus welchem Grund auch immer, auf weniger als 15 Spieler reduziert wird, muss die Anzahl der Spieler im Gedränge gleichmäßig reduziert werden.

c. Wenn eine erlaubte Verringerung im Gedränge von einer Mannschaft stattfindet, muss die andere Mannschaft die Anzahl ihrer Spieler in gleicher Weise reduzieren. Es müssen mindestens 5 Spieler pro Mannschaft im Gedränge sein.

d. Wenn das Gedränge unvollständig ist, muss es wie folgt gebildet werden

i. Sieben Spieler – 3-4 Formation (Keine Nummer 8).

ii. Sechs Spieler – 3-2-1-Formation (Keine Flanker)

iii. Fünf-Spieler – 3-2 Formation (Keine Dritte Reihe) Sanktion: Freitritt.

3 [Replacement]

19.3 Wenn es kein Regelverstoß gibt stoppt der Schiedsrichter das Spiel und wiederholt das Gedränge, wenn:

a. der Gedrängehalb den Ball eingeworfen hat und er auf einer der beiden Seiten aus dem Tunnel kommt.

b. das Gedränge zusammenbricht oder sich auflöst bevor es anderweitig beendet wurde.

c. das Gedränge sich um mehr als 90 Grad gedreht hat, so dass die Mittellinie des Gedränges eine Position parallel zur Seitenauslinie überschritten hat.

d. keine Mannschaft den Ballbesitz erobert.

e. der Ball unabsichtlich aus dem Tunnel getreten wurde. Ausnahme: Wenn der Ball wiederholt hinausgetreten wird. Der Schiedsrichter muss dies als Absicht werten. Sanktion: Straftritt.

Ersetzt durch:

c. Das Gedränge sich unbeabsichtigt mehr als 45 Grad dreht.

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Hinzugefügt:

a. Das Gedränge mehr als 1,5 Meter in Richtung der gegnerischen Mallinie schieben.

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b. Den Ball im Gedränge behalten nachdem er gehakelt und am Ende des Gedränges kontrolliert wird. Sanktion: Freitritt.

c. Das Gedränge absichtlich drehen. Sanktion: Straftritt.

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